Strompreisbremse

Strompreisbremse

Vorab: Als Kunde der ews brauchen Sie sich um nichts kümmern. Wir setzen uns für Sie ein und die Strompreisbremse um. Die Entlastungen geben wir direkt an Sie weiter.
 

Erklärvideo

Zusammenfassung zur Strompreisbremse bis 30.000 kWh

Privathaushalte und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh werden wie folgt entlastet:

  • Für 80 % Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose gilt ein Preis von 40 ct/kWh (brutto).
  • Für jede weitere Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs.
  • Liegt Ihr vereinbarter Arbeitspreis unter 40 ct/ kWh (brutto), gelten Ihre günstigeren Konditionen.
  • Die Strompreisbremse gilt ab März 2023 und wird bei den monatlichen Abschlägen automatisch berücksichtigt.
  • Rückwirkend werden die Monate Januar und Februar in Ihrem Abschlag März berücksichtigt.
  • Für Kunden, deren Stromverbrauch über 30.000 kWh liegt, gelten abweichende Regelungen.
  • Die Preisbremse gilt auch bei Tarifen zum Wärmestrom oder Wärmepumpe.

 

Berechnen Sie Ihre Entlastung

Beispielrechnung

Ein 4-Personen-Haushalt mit einer Wohnungsgröße von 100 qm verbraucht jährlich 4.500 kWh Strom, das sind 375 kWh im Monat. Mit einem angenommenen alten Arbeitspreis von 55 ct/kWh zahlt dieser Haushalt zukünftig ohne die Entlastung durch die Strompreisbremse für seinen Verbrauch rund 206 Euro/Monat.

Mit der Strompreisbremse liegt der Betrag deutlich niedriger, nämlich bei 161 €/Monat –  denn für 80 % des Verbrauchs werden 40 ct/kWh (brutto) bezahlt und nur für den darüber liegenden Verbrauch fallen die Kosten in der vollen Höhe des Arbeitspreises von 55 ct/kWh an. Die Entlastung beträgt so rund 45 €/Monat und 475 €/Jahr.

 

Zusammenfassung zur Strompreisbremse über 30.000 kWh

Privathaushalte und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh werden wie folgt entlastet:
Auch Endverbraucher sowie mittlere und große Unternehmen mit einem Verbrauch von über 30.000 kWh profitieren von der Entlastung durch die Strompreisbremse. Sie als ews Kunde müssen hier nichts tun, die Entlastung funktioniert wie folgt:

  • Für 70 % Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose gilt ein Preis von 13 ct/kWh (netto), vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich Umsatzsteuer.
  • Für jede weitere Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs.
  • Liegt Ihr vereinbarter Arbeitspreis unter 13 ct/ kWh (netto), gelten Ihre vereinbarten günstigeren Konditionen.
  • Die Strompreisbremse gilt ab März 2023 und wird bei den monatlichen Abschlägen automatisch berücksichtigt.
  • Rückwirkend werden die Monate Januar und Februar in Ihrem Abschlag März berücksichtigt.