Vorab: Als Kunde der ews brauchen Sie sich um nichts kümmern, Wir setzen uns für Sie ein und die Gaspreisbremse um. Die Entlastungen geben wir direkt an Sie weiter.
Privathaushalte und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 1.500.000 kWh werden wie folgt entlastet:
Ein 4-Personen-Haushalt mit einer Wohnungsgröße von 120 qm hat beispielsweise einen Jahresverbrauch Gas von 21.000 kWh, also 1.750 kWh im Monat. Mit einem angenommenen alten Arbeitspreis von 17 ct/kWh zahlt dieser Haushalt ohne Gaspreisbremse für seinen Verbrauch 298 €/Monat. Mit der Gaspreisbremse liegt der Betrag deutlich niedriger, nämlich bei 228 €/Monat. Denn für 80 % des prognostizierten Verbrauchs werden 12 ct/kWh bezahlt und nur für den darüber liegenden Verbrauch fallen die Kosten in der vollen Höhe des Arbeitspreises von 17 ct/kWh an. Die Ersparnis durch die Gaspreisbremse beträgt damit im Monat 70 €. Im Jahr wird in diesem Beispiel der Haushalt um 840 € entlastet.
Auch große Unternehmen mit einem Verbrauch von über 1.500.000 kWh und eines RLM-Zählers profitieren von der Entlastung durch die Gaspreisbremse. Sie als ews Kunde müssen hier nichts tun, die Entlastung funktioniert wie folgt: