Gaspreisbremse

Gaspreisbremse

Vorab: Als Kunde der ews brauchen Sie sich um nichts kümmern, Wir setzen uns für Sie ein und die Gaspreisbremse um. Die Entlastungen geben wir direkt an Sie weiter.

 

Erklärvideo

Zusammenfassung zur Gaspreisbremse bis 1.500.000 kWh

Privathaushalte und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 1.500.000 kWh werden wie folgt entlastet:

  • Für 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt ein Preis von 12 ct/kWh (brutto).
  • Für jede weitere Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs.
  • Liegt Ihr vereinbarter Arbeitspreis unter 12 ct/ kWh (brutto), gelten Ihre günstigeren Konditionen.
  • Die Gaspreisbremse gilt ab März 2023 und wird bei den monatlichen Abschlägen automatisch berücksichtigt.
  • Rückwirkend werden die Monate Januar und Februar in Ihrem Abschlag März berücksichtigt.
  • Für Kunden, deren Gasverbrauch über 1.500.000 kWh liegt, gelten abweichende Regelungen.

 

Berechnen Sie Ihre Entlastung

Beispielrechnung

Ein 4-Personen-Haushalt mit einer Wohnungsgröße von 120 qm hat beispielsweise einen Jahresverbrauch Gas von 21.000 kWh, also 1.750 kWh im Monat. Mit einem angenommenen alten Arbeitspreis von 17 ct/kWh zahlt dieser Haushalt ohne Gaspreisbremse für seinen Verbrauch 298 €/Monat. Mit der Gaspreisbremse liegt der Betrag deutlich niedriger, nämlich bei 228 €/Monat. Denn für 80 % des prognostizierten Verbrauchs werden 12 ct/kWh bezahlt und nur für den darüber liegenden Verbrauch fallen die Kosten in der vollen Höhe des Arbeitspreises von 17 ct/kWh an. Die Ersparnis durch die Gaspreisbremse beträgt damit im Monat 70 €. Im Jahr wird in diesem Beispiel der Haushalt um 840 € entlastet.

 

Zusammenfassung zur Gaspreisbremse für RLM-Kunden mit über 1.500.000 kWh/a

Auch große Unternehmen mit einem Verbrauch von über 1.500.000 kWh und eines RLM-Zählers profitieren von der Entlastung durch die Gaspreisbremse. Sie als ews Kunde müssen hier nichts tun, die Entlastung funktioniert wie folgt:

  • Für 70 % Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose gilt ein Preis von 7 ct/kWh (netto), vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich Umsatzsteuer.
  • Für jede weitere Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs.
  • Liegt Ihr vereinbarter Arbeitspreis unter 7 ct/ kWh (netto), gelten Ihre vereinbarten günstigeren Konditionen.
  • Die Gaspreisbremse gilt ab März 2023 und wird bei den monatlichen Abschlägen automatisch berücksichtigt.
  • Rückwirkend werden die Monate Januar und Februar in Ihrem Abschlag März berücksichtigt.