Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz auf Basis von 2022

Alle Stromversorger sind durch das Energiewirtschaftsgesetz (§ 42) aufgefordert darzulegen, wie sich der von ihnen gelieferte Strom im Energiemix zusammensetzt und welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind. Gerne kommen wir dieser Verpflichtung nach.

Kernkraft

Kohle

Erdgas

Sonstige fossile Energieträger

Erneuerbare Energien, gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz

Sonstige Erneuerbare Energien

Gesamtstromlieferung des Unternehmens

Produktmix EWS ÖkoStrom Plus

Verbleibender Energieträgermix

Stromerzeugung in Deutschland

CO2-Emissionen & radioaktive Abfälle

Stand 01.11.2023

  CO2-Emissionen Radioaktive Abfälle
Unsere Stromerzeugung 15 g/kWh 0,0000 g/kWh
Durchschnitt Deutschland 377 g/kWh 0,0002 g/kWh
ews ÖkostromPlus 0 g/kWh 0,0000 g/kWh
Verbleibender Energiemix 23 g/kWh 0,0000 g/kWh