Neue Vorgabe für Stromlieferantenwechsel gilt ab 6. Juni 2025: Energie und Wasser Wahlstedt/Bad Segeberg bittet Kundinnen und Kunden vor Umzug oder Auszug um rechtzeitige Information.
Um die Energieversorgung für Verbraucherinnen und Verbraucher schneller und einfacher zu machen, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine neue Regelung für den Stromlieferantenwechsel festgelegt. Diese tritt am 6. Juni 2025 in Kraft. Danach muss der Lieferantenwechsel bei Einzug oder Auszug innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Die Energieversorger stellt das vor Herausforderungen. Damit der Umzug in die neue Wohnung oder das neue Haus auch weiterhin ohne Probleme verlaufen kann, rät die Energie und Wasser Wahlstedt/Bad Segeberg GmbH & Co. KG (ews) ihren Kundinnen und Kunden, den Einzugs- oder Auszugstermin spätestens 14 Tage im Voraus mitzuteilen. So lassen sich Schwierigkeiten etwa durch Verzögerungen oder zusätzliche Kosten vermeiden. „Rückwirkende An- oder Ummeldungen sind künftig nicht mehr möglich“, erklärt ews-Geschäftsführer Marco Voß und verweist auf die deutschlandweit geltende Regelung. Die Meldung des Zählerstands sollte möglichst am Tag des Ein- oder Auszugs erfolgen. Marco Voß weiter: „Wer kurzfristig den Stromlieferanten wechseln möchte, sollte immer die vertraglichen Kündigungsfristen im Blick haben.“