Wenn Sie in unserem Versorgungsgebiet wohnen und keinen Stromvertrag abgeschlossen haben, übernehmen wir automatisch die Grundversorgung – zuverlässig und sicher. Als Ihr Grundversorger stellen wir Ihre Energieversorgung nach den gesetzlichen Vorgaben (§36 EnWG) sicher. Auch in der Ersatzversorgung sind wir nach §38 EnWG für Sie da. Kein zusätzlicher Kontakt notwendig – wir kümmern uns um alles.
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Zusammensetzung Grundversorgung Strom ab 01.01.2025
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Zusammensetzung Grundversorgung Wärmestrom ab 01.01.2025