Stromkennzeichnung
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz auf Basis von 2023
Alle Stromversorger sind durch das Energiewirtschaftsgesetz (§ 42) aufgefordert darzulegen, wie sich der von ihnen gelieferte Strom im Energiemix zusammensetzt und welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind. Gerne kommen wir dieser Verpflichtung nach.